Zielsetzung

Gefördert wird im Rahmen des Präsidentenstipendiums die Einreichung eines wissenschaftlichen Forschungsprojekts (klinische oder experimentelle Forschung) mit einem Fördervolumen von bis zu maximal 40.000 Euro. Zielsetzung ist die Unterstützung herausragender junger Forscher:innen in einer frühen Karrierephase, die ihre wissenschaftliche Laufbahn bereits erfolgreich begonnen haben und diese nun konsolidieren und weiter ausbauen möchten.

 Besondere Beachtung finden Vorhaben, die durch wissenschaftliche Exzellenz, methodische Qualität und Innovationskraft überzeugen und das Potential besitzen, über die unmittelbare Projektlaufzeit hinaus nachhaltige Wirkung zu entfalten. Das Präsidentenstipendium soll dazu beitragen, die wissenschaftliche Eigenständigkeit der Geförderten zu stärken, ihre internationale Sichtbarkeit zu erhöhen und damit die Position der österreichischen Forschung im globalen Kontext nachhaltig zu festigen.

Finanzierungsvolumen und Laufzeit

Das Stipendium ist personenbezogen und projektgebunden und dient ausschließlich der wissenschaftlichen Forschung.

  • Gesamtsumme: maximal 40.000,- Euro
  • Förderperiode: 12 bis 36 Monate (Auf begründeten Antrag kann eine Verlängerung der Förderung um bis zu 12 Monate gewährt werden.)
  • Die Fördersumme ist über den gesamten Zeitraum gleichmäßig abrufbar.
  • Die Fördermittel können flexibel für Personal- und Sachkosten, Publikationskosten sowie weitere projektbezogene Ausgaben eingesetzt werden. Eine Einschränkung auf bestimmte Kostenarten besteht nicht; institutionelle Overheadkosten sind jedoch ausgeschlossen.
  • Die Mittelverwendung muss transparent nachgewiesen werden.

Bewerbungsberechtigung

  • Aktive ÖKG-Mitgliedschaft (Antragssteller:in)
  • Altersgrenze: bis zum vollendeten 35. Lebensjahr bei Antragsstellung
  • Österreichischer Bezug (z. B. Durchführung des Projektes an einer österreichischen Institution, thematischer Relevanz für Österreich)
  • Nachweis bisheriger internationaler Forschungs- und Publikationsleistungen (als Erst- bzw. Letztautor:in bzw. korrespondierende/r Autor:in), i.e. mindestens 3 Originalarbeiten als Erst- bzw. Letztautor:in in den letzten 5 Jahren
  • Mitglieder des ÖKG-Vorstands bzw. des Begutachtungsgremiums sind nicht antragsberechtigt
  • Doppelförderungen desselben Projekts durch andere Institutionen sind ausgeschlossen. Sollte eine zusätzliche Förderung beantragt oder bewilligt werden, muss dies der ÖKG umgehend gemeldet werden.
  • Jede Person kann pro Jahr nur in einer Stipendienkategorie eine Einreichung vornehmen; Mehrfachbewerbungen in unterschiedlichen Kategorien sind ausgeschlossen und werden nicht berücksichtigt.

Auswahlkriterien

  • Exzellenz des Vorhabens (wissenschaftliche Originalität, Innovationsgrad, methodische Qualität)
  • Relevanz und Wirkung (Beitrag zur Weiterentwicklung des Fachs, internationale Sichtbarkeit)
  • Qualifikation der Antragstellenden (bisherige Leistungen, Publikationen, Auszeichnungen, Kooperationsnetzwerke)
  • Machbarkeit (realistischer Arbeitsplan, Budgetklarheit, Projektorganisation)

Erforderliche Unterlagen

Die Vergaberichtlinien orientieren sich an jenen des FWF. Eingereicht werden sollen folgende Unterlagen:

  • Antrag auf ein Präsidentenstipendium
  • Detaillierter Forschungsantrag auf Englisch (max. 15 A4-Seiten) 
  • [Deckblatt mit Angaben zu Person/Team, Projekttitel, Institution, Kontaktdaten; Projektbeschreibung mit Stand der Forschung, Zielsetzung, Fragestellungen, Methoden, Zeitplan, erwartbare Ergebnisse und Wirkung; Budgetplan mit detaillierter Mittelverwendung]
  • Lebenslauf inkl. Publikationsliste, bisherige Auszeichnungen
  • Empfehlungsschreiben eines Mentors bzw. einer Mentor:in mit klarer Stellungnahme zur weiteren wissenschaftlichen Entwicklung der Antragstellerin/des Antragstellers (eine Seite, formfrei)
  • Bestätigungsschreiben, dass die beantragte Forschungsförderung über ein Drittmittelkonto verwaltet werden kann und dem Antragsteller/der Antragstellerin uneingeschränkt zur Verfügung steht liegt bei
  • Begleitbrief zum Antrag
  • Ein Ethikvotum muss nicht zwingend bei Antragstellung vorliegen. Jedoch soll das Ethikvotum vor Projektbeginn eingeholt und nachgereicht werden.

Auswahlverfahren und Fristen

Ausschreibungsstart:           01.10.2025

Bewerbungsfrist:                  31.01.2026

Begutachtung:                      nationales Fachgremium

Förderbeginn:                      frühestens ab 01.06.2026

 

Vergabeentscheidung und Bekanntgabe: Beschlussfassung durch den ÖKG-Vorstand auf Grundlage der Gutachter:innenbewertungen (Förderung bzw. Stipendienausschüttung nur bei eindeutiger positiver Bewertung). Die Bekanntgabe der Stipendiat:innen erfolgt im Rahmen der ÖKG Jahrestagung 2026 sowie auf der ÖKG-Homepage.

Berichtspflichten

  • Zwischenbericht nach 24 Monaten.
  • Verpflichtende Nennung des ÖKG-Forschungsstipendiums in allen aus dem Förderprojekt und seiner Subprojekte entstehenden Publikationen.
  • Vorlage eines Abschlussberichts inkl. Finanzbericht binnen 6 Monaten nach Projektende.
  • Angabe aller Publikationen und Veröffentlichung auf der ÖKG-Homepage binnen 6 Monaten nach Projektende.
  • Bereitschaft zur Präsentation der Ergebnisse auf der ÖKG-Jahrestagung (Poster oder Vortrag, nach Entscheidung des Vorstandes).
  • Vorlage eines Abschlussberichts inkl. Angabe aller Publikationen binnen 6 Monaten nach Projektende; Veröffentlichung auf der ÖKG-Homepage.

Einreichung und Kontakt

Die Einreichung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form bis spätestens 31. Jänner 2026 an das Sekretariat der ÖKG.

Email-Adresse: office@atcardio.at

Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden.

Der Ausschreibungstext kann hier heruntergeladen werden.

Zielsetzung

Gefördert wird im Rahmen des Präsidentenstipendiums die Einreichung eines wissenschaftlichen Forschungsprojekts (klinische oder experimentelle Forschung) mit einem Fördervolumen von bis zu maximal 40.000 Euro. Zielsetzung ist die Unterstützung herausragender junger Forscher:innen in einer frühen Karrierephase, die ihre wissenschaftliche Laufbahn bereits erfolgreich begonnen haben und diese nun konsolidieren und weiter ausbauen möchten.

 Besondere Beachtung finden Vorhaben, die durch wissenschaftliche Exzellenz, methodische Qualität und Innovationskraft überzeugen und das Potential besitzen, über die unmittelbare Projektlaufzeit hinaus nachhaltige Wirkung zu entfalten. Das Präsidentenstipendium soll dazu beitragen, die wissenschaftliche Eigenständigkeit der Geförderten zu stärken, ihre internationale Sichtbarkeit zu erhöhen und damit die Position der österreichischen Forschung im globalen Kontext nachhaltig zu festigen.

Finanzierungsvolumen und Laufzeit

Das Stipendium ist personenbezogen und projektgebunden und dient ausschließlich der wissenschaftlichen Forschung.

  • Gesamtsumme: maximal 40.000,- Euro
  • Förderperiode: 12 bis 36 Monate (Auf begründeten Antrag kann eine Verlängerung der Förderung um bis zu 12 Monate gewährt werden.)
  • Die Fördersumme ist über den gesamten Zeitraum gleichmäßig abrufbar.
  • Die Fördermittel können flexibel für Personal- und Sachkosten, Publikationskosten sowie weitere projektbezogene Ausgaben eingesetzt werden. Eine Einschränkung auf bestimmte Kostenarten besteht nicht; institutionelle Overheadkosten sind jedoch ausgeschlossen.
  • Die Mittelverwendung muss transparent nachgewiesen werden.

Bewerbungsberechtigung

  • Aktive ÖKG-Mitgliedschaft (Antragssteller:in)
  • Altersgrenze: bis zum vollendeten 35. Lebensjahr bei Antragsstellung
  • Österreichischer Bezug (z. B. Durchführung des Projektes an einer österreichischen Institution, thematischer Relevanz für Österreich)
  • Nachweis bisheriger internationaler Forschungs- und Publikationsleistungen (als Erst- bzw. Letztautor:in bzw. korrespondierende/r Autor:in), i.e. mindestens 3 Originalarbeiten als Erst- bzw. Letztautor:in in den letzten 5 Jahren
  • Mitglieder des ÖKG-Vorstands bzw. des Begutachtungsgremiums sind nicht antragsberechtigt
  • Doppelförderungen desselben Projekts durch andere Institutionen sind ausgeschlossen. Sollte eine zusätzliche Förderung beantragt oder bewilligt werden, muss dies der ÖKG umgehend gemeldet werden.
  • Jede Person kann pro Jahr nur in einer Stipendienkategorie eine Einreichung vornehmen; Mehrfachbewerbungen in unterschiedlichen Kategorien sind ausgeschlossen und werden nicht berücksichtigt.

Auswahlkriterien

  • Exzellenz des Vorhabens (wissenschaftliche Originalität, Innovationsgrad, methodische Qualität)
  • Relevanz und Wirkung (Beitrag zur Weiterentwicklung des Fachs, internationale Sichtbarkeit)
  • Qualifikation der Antragstellenden (bisherige Leistungen, Publikationen, Auszeichnungen, Kooperationsnetzwerke)
  • Machbarkeit (realistischer Arbeitsplan, Budgetklarheit, Projektorganisation)

Erforderliche Unterlagen

Die Vergaberichtlinien orientieren sich an jenen des FWF. Eingereicht werden sollen folgende Unterlagen:

  • Antrag auf ein Präsidentenstipendium
  • Detaillierter Forschungsantrag auf Englisch (max. 15 A4-Seiten) 
  • [Deckblatt mit Angaben zu Person/Team, Projekttitel, Institution, Kontaktdaten; Projektbeschreibung mit Stand der Forschung, Zielsetzung, Fragestellungen, Methoden, Zeitplan, erwartbare Ergebnisse und Wirkung; Budgetplan mit detaillierter Mittelverwendung]
  • Lebenslauf inkl. Publikationsliste, bisherige Auszeichnungen
  • Empfehlungsschreiben eines Mentors bzw. einer Mentor:in mit klarer Stellungnahme zur weiteren wissenschaftlichen Entwicklung der Antragstellerin/des Antragstellers (eine Seite, formfrei)
  • Bestätigungsschreiben, dass die beantragte Forschungsförderung über ein Drittmittelkonto verwaltet werden kann und dem Antragsteller/der Antragstellerin uneingeschränkt zur Verfügung steht liegt bei
  • Begleitbrief zum Antrag
  • Ein Ethikvotum muss nicht zwingend bei Antragstellung vorliegen. Jedoch soll das Ethikvotum vor Projektbeginn eingeholt und nachgereicht werden.

Auswahlverfahren und Fristen

Ausschreibungsstart:           01.10.2025

Bewerbungsfrist:                  31.01.2026

Begutachtung:                      nationales Fachgremium

Förderbeginn:                      frühestens ab 01.06.2026

 

Vergabeentscheidung und Bekanntgabe: Beschlussfassung durch den ÖKG-Vorstand auf Grundlage der Gutachter:innenbewertungen (Förderung bzw. Stipendienausschüttung nur bei eindeutiger positiver Bewertung). Die Bekanntgabe der Stipendiat:innen erfolgt im Rahmen der ÖKG Jahrestagung 2026 sowie auf der ÖKG-Homepage.

Berichtspflichten

  • Zwischenbericht nach 24 Monaten.
  • Verpflichtende Nennung des ÖKG-Forschungsstipendiums in allen aus dem Förderprojekt und seiner Subprojekte entstehenden Publikationen.
  • Vorlage eines Abschlussberichts inkl. Finanzbericht binnen 6 Monaten nach Projektende.
  • Angabe aller Publikationen und Veröffentlichung auf der ÖKG-Homepage binnen 6 Monaten nach Projektende.
  • Bereitschaft zur Präsentation der Ergebnisse auf der ÖKG-Jahrestagung (Poster oder Vortrag, nach Entscheidung des Vorstandes).
  • Vorlage eines Abschlussberichts inkl. Angabe aller Publikationen binnen 6 Monaten nach Projektende; Veröffentlichung auf der ÖKG-Homepage.

Einreichung und Kontakt

Die Einreichung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form bis spätestens 31. Jänner 2026 an das Sekretariat der ÖKG.

Email-Adresse: office@atcardio.at

Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden.

Der Ausschreibungstext kann hier heruntergeladen werden.